Inzwischen dürfen, und sollen wir hoch offiziell Atteste für Corona-Impfungen ausstellen. Dabei geht es um die ärztliche Bestätigung, dass bei einer bestimmten Person eine "hohe Priorität" (sogenannte Gruppe 2) für eine solche Impfung vorliegt. Personen, mit solch einem Attest können sich dann einen Termin zur Impfung buchen, sobald die Sozialbehörde dazu auffordert.

Bitte fordern Sie solche Atteste bevorzugt per Email oder telefonisch an, damit Ihre behandelnde Ärztin oder Ihr behandelnder Arzt die Indikation prüfen kann. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir solche Atteste nicht "zwischen Tür und Angel" ausstellen können. Ansonsten ist die Attestausstellung nun eine Kassenleistung.

Die KV teilte uns im KVH-Telegramm vom 12.März dazu noch folgendes mit:

►► Corona: Atteste für Corona-Schutzimpfungen [...] Bitte weisen Sie Ihre Patienten explizit darauf hin, dass das Attest der grundsätzlichen Impfberechtigung noch nicht eine konkrete Impfung zur Folge hat. Die Sozialbehörde wird die Gruppen jeweils aufrufen. Erst wenn die entsprechenden Personengruppen zur Impfung aufgefordert wird, kann der Patient einen Termin buchen und wahrnehmen.

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